Baugenehmigung
Vergabe Die Vergabe entscheidet, wer bauen darf — die Baugenehmigung entscheidet, ob und was. Kuppeln sind genehmigungsfähig, aber sie sind nicht der Standardfall: Die gekrümmte geodätische Form fällt aus den typisierten Dachformen heraus, was vor allem Abstandsflächenberechnungen, Brandschutznachweise und — je nach Nutzung — die Einstufung als Sonderbau betrifft. Die drei DACH-Länder gehen damit unterschiedlich um.
| Deutschland | Österreich | Schweiz | |
|---|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes; die bundesweite Musterbauordnung dient als Vorlage. | Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes — Wien, Nieder- und Oberösterreich regeln jeweils eigenständig. | Kantonales Baugesetz plus kommunale Bauvorschriften — stark föderal, die Regeln unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde. |
| Kuppel-spezifisch | Abstandsflächen für gekrümmte Dächer werden meist über eine fiktive Traufhöhe ermittelt — ein eigener Abstimmungstermin mit der Bauaufsicht ist zu erwarten. Öffentliche Gebäude wie eine Bibliothek gelten meist als Sonderbau, was zusätzliche Brandschutz- und Standsicherheitsprüfungen mit sich bringt. | Runde Grundrisse gelten oft als Bauwerk besonderer Art — zusätzliche Statik- und bauphysikalische Nachweise werden häufig verlangt. | Kommunale Gestaltungs- und Ortsbildschutzvorschriften sind oft der limitierende Faktor, nicht die Statik; die öffentliche Auflage des Gesuchs ist Standard. |
| Verfahren | Vereinfachtes Genehmigungsverfahren für kleine Bauten; volles Verfahren sobald als Sonderbau eingestuft. | Baubewilligungsverfahren mit Nachbarbeteiligung; bei kleinen Nebengebäuden genügt eine einfache Anzeige. | Ordentliches Baubewilligungsverfahren mit öffentlicher Auflage und 20–30 Tagen Einsprachefrist. |
| Typische Dauer | ~3–6 Monate (vereinfacht) · 6–10 Monate (volles Verfahren) | ~4–8 Monate, abhängig von Nachbareinwendungen | ~3–7 Monate, zuzüglich Einsprachefrist |
| Gebühren | ~0,5–1,0% der Baukosten (landesrechtliche Gebührenordnungen) | ~0,5–1,2% der Baukosten, zuzüglich Gutachten | ~0,5–1,5% der Bausumme — variiert stark nach Kanton und Gemeinde |
Typisierte Planungshinweise, keine Rechtsberatung — das tatsächliche Verfahren, Fristen und Gebühren hängen vom konkreten Bundesland, Kanton oder der Gemeinde und der Gebäudeklasse ab. Die Zeitplan-Tabelle auf der About-Seite setzt 3–12 Monate für die Genehmigungsphase an, um diese gesamte Bandbreite abzudecken.